Duale Ausbildung auch für Fachpraktiker

Auch für Fachpraktiker für Holzverarbeitung ist die Ausbildung dual aufgebaut.

Unsere Auszubildenden besuchen die Adolf-Kolping-Berufschule in München.
Die Schule im Münchner Norden beschreibt sich am besten selbst - in ihrem aktuellen Imagefilm

Fachpraktiker für Holzverarbeitung bei der Schreinerinnung München

Die Innung München bietet immer ab September Ausbildungsplätze für Fachpraktiker für Holzverarbeitung.

Die Ausbildung ist speziell zugeschnitten auf Jugendliche mit Reha-Status.

Voraussetzungen für die Ausbildung sind in der Regel:
-Interesse am Berufsbild des Schreiners
-ggf. vorbereitende Findungsmaßnahmen (z.B. BVJ)
-Reha Status über die Agentur für Arbeit - wir beraten hier gerne!
-Unterstützung durch Reha- oder Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit

Vorteile für die Auszubildenden sind:
-Ausbildung bei renomiertem Arbeitgeber
-hohe Quote von Übergang in ungeförderte Beschäftigung nach Abschluss nach i.d.R. 3 Jahren
-Möglichkeit der Aufqualifizierung zum Vollberuf Schreiner nach oder vor dem Abschluss
-Möglichkeit des Berufswechsels während der Ausbildung (vom Schreiner zum Fachpraktiker und umgekehrt)
-Kontaktfindung zu zukünftigen Arbeitgebern über das Mitgliedsnetz der Innung
-Durchlässigkeit zwischen geförderter, begleiteter und rein betrieblicher Ausbildung

Sollten Sie Interesse an der Ausbildung und Fragen zu Voraussetzungen, Eignung, Ablauf haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage über unser Kontaktformular
Wir beraten Sie hier auch gerne in Ihrer Funktion als Betreuer oder Reha-Berater.


Hier der Link zum Berufsbild des Fachpraktikers bei BERUFENET . . .

Fachpraktiker in der Zeitung

Am 26.11.2017 berichtete "Süddeutsche.de" unter dem Titel "Der Handwerker-Händedruck muss geübt sein" über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Einer unserer Auszubildenden sowie unser Mitgliedsbetrieb Lorenz und Schmid GmbH werden darin als Beispiel gelungener Integration erwähnt, was uns natürlich freut.

Allerdings muss klargestellt werden, dass die Ausbildung zum "Fachpraktiker für Holzverarbeitung" (so heißt es richtig) durch die Handwerksordnung und das Bundesbildungsgesetz (§66 BBiG/42m HwO) eindeutig für Menschen mit umschriebenen Beeinträchtigungen reserviert ist und daher nicht der Königsweg für Flüchtlinge ist.

Hier
geht es zum Artikel . . .

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