02.07.2020

Wir suchen Ausbildungsplätze

Die Betriebe entscheiden aktuell sehr zögerlich

Die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung spiegeln sich auch im Ausbildungsmarkt wider. In allen Handwerksbereichen entscheiden sich die Betriebe nur zögerlich für neue Azubis mit Start für September.

Für uns bedeutet das im Detail: von den rund 140 Abgängern im BGJ in München sind noch ca. 80 aktiv auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz in Ihren Betrieben. Statt bis jetzt zu erwartenden 35 Verträgen sind Stand 02.07.2020 erst 14 bei uns eingegangen

Das Projekt DAzubi haben wir bereits in unserem Schreiben von ende Juni an Sie beworben:
Wenn Sie sich entscheiden áuszubilden, besteht immer die Möglichkeit der Unterstützung durch die Innung. Neben den klassischen Leistung wie der Beratung und Organisation der Prüfungen und Kurse, gibt es bis zum Ende des Jahres folgende Fördermöglichkeit:

Starten für Ihren Betrieb mehr Auszubildende in das neue Ausbildungsjahr 2020 als Sie durchschnittlich in 2019 und 2020 zur Prüfung geführt haben, fallen für die komplette Ausbildungszeit dieser zusätzlichen Lehrlinge keine Prüfungsgebühren an*.

Und so ermitteln Sie, ob Sie den Anspruch auf die Befreiung bekommen

Beispiel 1:
Der Betrieb Sagler bildet erstmals aus. Durchschnittlich ergibt sich eine Anzahl „0“ von Prüflingen in der Gesellenprüfung 2019 und 2020. Der Betrieb muss für seinen DAzubi bei der Zwischen- und der Gesellenprüfung lediglich die Materialkosten übernehmen.

Beispiel 2:
Der Betrieb Bohrhuber reicht im Jahr 2020 ganze fünf neue Ausbildungsverträge ein. 2019 und 2020 führte der Betrieb je 4 Azubis zur Gesellenprüfung. Durchschnittlich waren das also vier und auch dieser Betrieb muss für den zuletzt gemeldeten DAzubi keine Prüfungsgebühr bezahlen.

Beispiel 3:
Schreinermeister Zink führte 2020 einen Azubi in die Gesellenprüfung. Das Jahr davor wollte er sich erst einmal von dem letzten Azubi aus 2018 „erholen“ und hatte keinen Lehrling in der Prüfung. Er hat somit 2019 und 2020 durchschnittlich 0,5 Lehrlinge zur Prüfung geführt. Die Lehrverträge, die 2020 eingereicht werden, sind somit auch DAzubis.

Ermöglicht wird dies über unsere Schreinerpartner. Ihre Beiträge decken die Einnahmen, die über intern gestellte Rechnungen nicht erwirschaftet werden können.

*Die Befreiung von Prüfungsgebühren gilt für alle Betriebe in unserem Innungsbereich, nicht für Wiederholungsprüfungen und nur bei rein betrieblich finanzierten Ausbildungsplätzen.
Nicht befreit werden die Betriebe von anfallenden Materialkosten der praktischen Arbeitsprobe, die von der Innung bereitgestellt werden.
Die Befreiung gilt ausschließlich für Schreiner-Azubis (m/w/d), die ihre Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Schreinerinnung München ablegen
Übrigens: auch die Bundesregierung hat eine weitere Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze angekündigt – wir halten Sie auf dem Laufenden…


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