SOKA-Bau-Beiträge bis

31.12.2014 rechtswidrig

Für Rückforderung Frist beachten!


Für alle Beteiligten völlig überraschend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in zwei Entscheidungen die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) der Verfahrenstarifverträge für die Sozialkasse Bau (SOKA-Bau) für den Zeitraum 01.10.2007 bis 31.12.2014 (ohne die Jahre 2012 und 2013) für unwirksam erklärt.

Daher können Schreinerbetriebe, die SOKA-Bau-Beiträge gezahlt haben, diese u.U. zurückfordern. Ein Informationsblatt des FSH Bayern gibt einen Überblick über die gravierenden Konsequenzen der Urteile für beitragspflichtige Unternehmen. Dabei wird dargestellt, welche Schritte einzuleiten und welche Fristen zu beachten sind, falls von den Betrieben Zahlungen an die SOKA-Bau geleistet wurden und diese zurückgefordert werden. Schreinereien, die aufgrund der Mitgliedschaft im FSH Bayern nicht unter die Beitragspflicht der SOKA-Bau fallen, sind dagegen von den neuen BAG-Urteilen nicht betroffen.

Das Informationsblatt finden Sie hier, nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben. Für Fragen steht Ihnen natürlich auch die Rechtsabteilung unseres Verbands gerne zu Verfügung.